Impressum / AGB
Impressum:
Hauptsitz Luxembourg
Achat-Or-Luxembourg / Goldankauf Luxembourg
Wolfgang Junge
9 rue Enz
5532 Remich
Geschäftsführer: Wolfgang Junge
Telefon: +352 691 597 098
E-Mail: info@achat-or-luxembourg.lu
Web: http://www.achat-or-luxembourg.lu
Unsere Allgemeinen Geschäftbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für sämtliche Verträge über Edelmetall-Ankäufe zwischen Ihnen als Kunde (im Folgenden "Kunde" genannt) der Achat-Or/Goldankauf , 9, Rue Enz, 5532 Remich /Luxembourg. Anders lautende Bedingungen des Kunden bleiben ungültig, bis Achat-Or/Goldankauf Luxembourg diesen in schriftlicher Form zustimmt.
§ 2 Vertragsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für das wirksame Zustandekommen einer vertraglichen Übereinkunft erfüllt sein: Die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Kunden.
Die an Achat-Or/Goldankauf Luxembourg übergebenen Waren sind uneingeschränktes Eigentum des Kunden. Die Waren sind frei von Rechten Dritter, insbesondere wurden die Waren nicht verpfändet oder übereignet. Die Waren stammen weder aus einer rechtswidrigen oder strafbaren Handlung, noch sind die Waren auf eine solche zurückzuführen. Der Kunde versichert, dass er im eigenen Namen handelt und alle im Ankaufsformular gemachten Angaben wahrheitsgemäß getätigt wurden.
§ 3 Zusendung der Ware
Bei der Zusendung von Wertgegenständen aller Art durch den Kunden an Achat-Or/Goldankauf Luxembourg trägt der Kunde das alleinige Risiko. Achat-Or/Goldankauf Luxembourg empfiehlt dem Kunden, die Waren per Postpaket versichert einzusenden und stellt dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Versandes zur Verfügung. Alle Zusendungen sollten entsprechend ihrem Warenwert ausreichend versichert werden. Die Ware sollte sicher verpackt und der Wert von außen nicht erkennbar sein. Achat-Or/Goldankauf Luxembourg behält sich vor, die Annahme von Sendungen, welche Anzeichen einer Beschädigung oder Öffnung durch Dritte aufweisen, nicht anzunehmen.
§ 4 Ankaufsangebot
Nach Erhalt der vom Kunden zugesandten Ware wird Achat-Or/Goldankauf Luxembourg, diese unter Berücksichtigung der aktuellen Rohstoffpreise auf Ihren Wert hin überprüfen. Besteht ein Kaufinteresse durch Achat-Or/Goldankauf Luxembourg, wird dem Kunden ein Angebot per Email, per Telefon oder per Fax, mit dem ermittelten Preis unterbreitet. Besteht kein Ankaufsinteresse durch Achat-Or/Goldankauf Luxembourg, so wird die vom Kunden zugesandte Ware an die von ihm genannte Adresse zurückgesandt.
§ 5 Begutachtung und Wertermittlung
Durch die Zusendung der Ware erklärt sich der Kunde unwiderruflich damit einverstanden, dass Achat-Or/Goldankauf Luxembourg die Waren zum Zwecke der Wertermittlung, einer Bearbeitung durch Säure oder einem Ankratzen unterziehen darf. Dadurch kann es zu einer dauerhaften sichtbaren Veränderung der Ware kommen. Ebenso erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Waren welche aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt sind in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden dürfen und unter Umständen dadurch irreparabel werden und der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden kann. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf mögliche Schadensersatzansprüche.
§ 6 Rücksendung der Waren
Im Falle einer Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen oder durch Dritte verursachten Untergangs bzw. einer Beschädigung der Waren zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Achat-Or/Goldankauf Luxembourg die Waren ordnungsgemäß einem Versandunternehmen übergibt. Sobald der Kunde die Rücksendung erhalten hat, ist er verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigung zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind Achat-Or/Goldankauf Luxembourg innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Versäumt der Kunde die sofortige Prüfung der Rücksendung oder lässt er die 7 tägige Beanstandungsfrist verstreichen, so gilt die Rücksendung als genehmigt.
§ 7 Haftung und Schadenersatz
Die Fa. Achat-Or/Goldankauf Luxembourg übernimmt die uneingeschränkte Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, sowie Schadensersatzansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) . In allen anderen Fällen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz grundsätzlich ausgeschlossen. Insbesondere ist dem Kunden bekannt, dass Achat-Or/Goldankauf Luxembourg die Waren, wie unter §5 genannt, zum Zwecke der Wertermittlung unter Umständen irreparabel Beschädigen muss. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Achat-Or/Goldankauf Luxembourg auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Sollte die Haftung der Achat-Or/Goldankauf luxembourg ausgeschlossen sein, so erstreckt sich dies auch auf Angestellte, Mitarbeiter und gesetzliche Vertreter der Achat-Or/Goldankauf Luxembourg.
§ 8 Ankauf und Auszahlung
Nach Erhalt der Ware und Ermittlung des Warenwertes unterbreitet Achat-Or/Goldsnakuf Luxembourg dem Kunden ein Angebot per Email, per Telefon oder per Fax, sofern ein Ankaufinteresse seitens Achat-Or/Goldankauf Luxembourg vorliegt. Nachdem der Kunde dem Kaufangeobot der Achat-Or/Goldankauf Luxembourg zugestimmt hat, erhält er den Betrag per Banküberweisung. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen dem Angebt von Achat-Or/Goldankauf Luxembourg widersprechen, so gilt dies als Annahme des Kaufangebots, woraufhin die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages eingeleitet wird. Ein Kunde der als Unternehmer gilt, verpflichtet sich, dies Achat-Or/Goldankauf Luxembourg mitzuteilen und muss an Achat-Or/Goldankauf Luxembourg eine gültige Rechnung übermitteln. Sollte dies versäumt werden, kann dies zur Ungültigkeit des Vertrages führen. Mit dem Erhalt der Zahlung geht das Eigentum der Ware an Achat-Or/Goldankauf Luxembourg über.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Sofern es sich bei dem Kunden um Verbraucher handelt, gilt der gesetzliche Erfüllungsort und Gerichtsstand.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes handelt, wird Luxembourg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
§ 11 Recht des Grossherzogtums Luxembourg
Sämtliche von Achat-Or/Goldankauf Luxembourg mit seinen Kunden geschlossene Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht des Grossherzogtums Luxembourg.
§ 12 Anbieterkennzeichnung
Achat-Or /Goldankauf Luxembourg
Inh.: Wolfgang Junge, 9, Rue Enz, 5532 Remich /Luxembourg
Handelsregister: A38673
Handelsermächtigung: 10009575/0